Schon seit vielen Monaten gilt die Maskenpflicht in Geschäften und Restaurants sowie in einigen Schulen und Kindergärten. Nun kommen die Masken auch im Büro: Ab Samstag, den 3. Oktober müssen Menschen in Berliner Büros und Verwaltungsgebäuden eine Maske tragen.
Der Regelung in Berlin ist ähnlich wie in Restaurants: Am Arbeitsplatz selbst, also am Schreibtisch kann die Maske abgenommen werden. Getragen werden muss die Maske immer dann, wenn man anderen Menschen näher kommt: Im Flur auf dem Weg zur Toilette, beim Ankommen und nach Hause gehen oder beispielsweise im Aufzug. Also immer, wenn man in Bewegung ist.
Was droht bei Verweigerung der Maske im Büro?
Nach einem Beitrag vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor auf dem Portal Anwalt.de darf der Arbeitgeber das Tragen einer Maske von seinen Mitarbeitern verlangen. Hält sich ein Mitarbeiter nicht daran, begeht er eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die mit einer Abmahnung bestraft werden kann.
In welchen Städten gibt es die Maskenpflicht im Büro?
Nach jetzigem Stand (29. Oktober 2020) gibt es die Maskenpflicht im Büro nur in der Hauptstadt Berlin. Je nach Entwicklung der Fallzahlen ist es allerdings durchaus möglich, dass die Pflicht auf andere Städte oder Bundesländer ausgeweitet wird. Wir aktualisieren diesen Artikel fortlaufend bei neuen Entwicklungen.